Heute, am Mittwoch den 12. Januar 2011, beginnt vor dem Landgericht Magdeburg der vom Bundesgerichtshof an das Gericht zur Wiederaufnahme zurückgewiesene Prozess zum Fall „Oury Jalloh“. Amnesty International hatte das erste Urteil des Landgerichts Dessau scharf kritisiert, das in Freisprüchen für die beschuldigten Polizisten geendet hatte, weil beteiligte Polizisten nicht zur Aufklärung beitragen wollten.
Im Bericht „Täter unbekannt“ zu rechtswidriger Polizeigewalt in Deutschland dokumentiert Amnesty International detailliert, warum die Aufarbeitung des polizeilichen Fehlverhaltens bisher unzureichend war. Das nun zur Wiederaufnahme führende Urteil des Bundesgerichtshofs hatte Amnesty begrüßt. Wir hoffen, dass jetzt endlich aufgeklärt werden kann, wie Oury Jalloh ums Leben gekommen ist, sagt Monika Lüke, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland anlässlich des Prozessbeginns in Magdeburg. Sollten die Todesursache und die Schuldfrage auch im neuen Verfahren nicht mehr aufgeklärt werden können, dann sollte das Gericht deutlich zum Ausdruck bringen, woran die Aufklärung gescheitert ist. Dann müsste die Polizei entsprechende Maßnahmen ergreifen, um eine Wiederholung zu vermeiden und die Ermittlungen der Polizei zu verbessern. Polizeiintern muss großer Wert darauf gelegt werden, dass die Polizei alles zur Aufklärung tut und nicht versucht, die Aufklärung zu behindern. Amnesty International wird den Wiederaufnahme-Prozess vor Ort beobachten.