Kennzeichnungspflicht für Polizisten, mit Namensschildern oder Nummern: Diese „Berliner Regelung“ soll auch in Bayern für mehr Transparenz und Verantwortung bei der Polizei sorgen. Zumindest wenn es nach dem Willen der Grünen-Landtagsfraktion geht, die nun auch einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Am 22. Februar 2011 war dieser in einer ersten Anhörung Gegenstand einer Debatte im Plenum des Landtags.
Die bayrische Regierung sollte diesem Gesetzentwurf zustimmen und so den Weg für eine bessere Erkennbarkeit der bayrischen Polizisten freimachen, fordert Amnesty International. Dies liegt auch im Interesse der Polizisten im Freistaat Bayern – denn sie haben „nichts zu verbergen“! Zuletzt hatte die Regierung Anträge von SPD und Grüne zur Einführung einer Kennzeichnungspflicht im August bzw. Oktober 2009 abgelehnt.
Erstes Resultat: das Thema ist zur weiteren Beratung in den zuständigen Ausschuss verwiesen worden. Die CSU und die Freien Wähler stehen dem Vorhaben weiter ablehnend gegenüber, die FPD hält eine Namenskennzeichnung für problematisch, und die SPD unterstützt die Grünen-Initiative.
Mehr über den Hintergrund des Gesetzesvorschlags für Kennzeichnungspflicht in Bayern im folgenden Bericht. Über die weitere Entwicklung und die Debatte im Plenum und Ausschuss werden wir hier im Blog demnächst berichten.